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Analytische Dienstleistungen >> Gesetzesänderung 2024 >> PFAS

Neue Grenzwerte für PFAS in tierischen Lebensmitteln ab 2024 in der Schweiz

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Ursprung von PFAS in Lebensmitteln:
Zu den PFAS (perfluoralkylierte und polyfluoralkylierte Schadstoffe) gehören mehr als 4700 synthetische chemische Moleküle. Ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften wie Hitze-, Säure-, Wasser- und Fettbeständigkeit erklären ihren weit verbreiteten Einsatz in zahlreichen industriellen Anwendungen und in einer Vielzahl von Produkten, einschliesslich Bedarfsgegenständen. Es gibt keine natürlichen Quellen für PFAS. Sie werden seit über 80 Jahren industriell hergestellt. In der Umwelt und in unserem Körper sind diese Moleküle als persistente organische Schadstoffe (POPs) bekannt. Aus der Vielzahl an chemischen Verbindungen und ihren Anwendungsfeldern resultieren verschiedenste Eintragspfade und Transportwege von PFAS in der Umwelt. Dies verdeutlicht die nachfolgende Abbildung:

Warum werden für PFAS-Höchstwerte festgelegt?
Die EFSA sowie WHO haben zahlreichen Daten gesammelt und ausgewertet die zeigen, dass PFAS unter anderem über die Ernährung in den menschlichen Körper gelangen und sich dort teilweise anreichern können. Nach heutigem Wissensstand sind für einige PFAS unterschiedliche gesundheitsschädigende Wirkungen bekannt. In einer Schweizer Gesundheitsstudie wurde die Hintergrundbelastung der Bevölkerung mit PFAS bestimmt. In allen gemessenen Blutserumproben wurden PFOA, PFHxS und PFOS gefunden. Die in dieser Studie gemessenen PFAS-Konzentrationen waren insgesamt mit denen vergleichbar, die in ähnlichen Studien in Europa und Kanada ermittelt wurden. Angesichts der möglichen gesundheitlichen Risiken soll die Aufnahme von PFAS minimiert werden.


Regulierung und Grenzwerte:
Auf der Basis der Beurteilung der EFSA und der Einführung von EU-weit gültigen Höchstgehalten für PFAS in Lebensmitteln zieht die Schweiz mit.
Die Übergangsbestimmung zur Änderung vom 8. Dezember 2023 gilt nur bis zum 31. Juli 2024. Bis dahin dürfen Lebensmittel nach bisherigem Recht eingeführt und hergestellt und noch bis zum Abbau der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
Für untenstehende Lebensmittel tierischen Ursprungs gelten ab Februar 2024 Höchstwerte. Die Höchstwerte werden in Anlehnung an die Gesetzgebung der Europäischen Union EU für die vier prioritären Substanzen PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS und deren Summe festgelegt.

Die Höchstgehalte gelten für die Summe aus linearen und verzweigten Stereoisomeren, ungeachtet dessen, ob sie chromatografisch getrennt sind.
Für die Summe aus Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) werden Konzentrationsuntergrenzen auf Basis der Annahme berechnet, dass alle Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze bei 0 liegen.
Sofern der gesamte Fisch zum Verzehr bestimmt ist, gelten die Höchstgehalte für den gesamten Fisch. Die Höchstgehalte gelten nicht, sofern sie zur Herstellung von Beikost für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind.
Bei Produkten in Konservendosen wird die Analyse für den gesamten Konserveninhalt durchgeführt.

1 Diese Analysen werden in einem akkreditierten Labor innerhalb des Eurofins-Labornetzwerks durchgeführt. Die Liste ist nicht abschliessend.

Ausblick:
Es ist anzunehmen, dass PFAS in Zukunft analog zu Dioxinen und PCB in den dauerhaften Fokus der Kontrollinstanzen rücken und die Risikobetrachtung für die Lebensmittel- und Futtermittelindustrie beeinflussen werden.
Trinkwasser: Die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) regelt bisher drei PFAS mit Höchstwerten: Je 0,3 µg/l für PFOS und PFHxS und 0,5 µg/l für PFOA. Aufgrund neuer Anforderungen bezüglich PFAS in der EU-Trinkwasserrichtlinie überprüft das BLV die TBDV-Höchstwerte. Diese werden voraussichtlich durch einen Höchstwert von 0,1 µg/l für die Summe von 20 ausgewählten PFAS ersetzt. Der neue Höchstwert soll in der Schweiz im Einklang mit der Umsetzung in der EU ab 2026 gelten (Quelle).