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Analytische Dienstleistungen >> Gesetzesänderung 2024 >> Wasser

Neu geregelte Parameter in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen

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Am 8. Dezember 2023 ist bekannt geworden, dass die Änderungen des schweizerischen Lebensmittelgesetzes per 1. Februar 2024 in Kraft treten werden.
Wir bieten Ihnen akkreditierte und zuverlässige Analysen inkl. Akkreditierte Probenahmen im Bereich der neu geregelten Parameter (siehe untenstehende Tabelle, kursiv) oder Anhang 5, Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV).


Ausblick:
Es ist anzunehmen, dass PFAS in Zukunft analog zu Dioxinen und PCB in den dauerhaften Fokus der Kontrollinstanzen rücken und die Risikobetrachtung für die Lebensmittel- und Futtermittelindustrie beeinflussen werden.
Trinkwasser: Die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) regelt bisher drei PFAS mit Höchstwerten: Je 0,3 µg/l für PFOS und PFHxS und 0,5 µg/l für PFOA. Aufgrund neuer Anforderungen bezüglich PFAS in der EU-Trinkwasserrichtlinie überprüft das BLV die TBDV-Höchstwerte (SR 817.024.1). Diese werden voraussichtlich durch einen Höchstwert von 0,1 µg/l für die Summe von 20 ausgewählten PFAS ersetzt. Der neue Höchstwert soll in der Schweiz im Einklang mit der Umsetzung in der EU ab 2026 gelten (Quelle).

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