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Eurofins Schweiz >> Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmitteln - Eurofins Scientific AG

PFAs in Lebensmittel - Eurofins Scientific AG

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Empfindlichere PFAs Analysen als Reaktion auf die Forderungen der EFSA

Nicht erst seit der toxikologischen Neubewertung (2018) der zulässigen Aufnahmemengen für die beiden wichtigsten Vertreter der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) steht diese Gruppe von Umweltkontaminanten im Fokus von Risikomanagern, Umweltbehörden, der amtlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung und Produzenten.

In ihrem Gutachten von 2020 hat die EFSA erneut den Bedarf an empfindlicheren Analysemethoden für PFAS in Lebensmitteln hervorgehoben. Eurofins verfolgt in seinem Kompetenzzentrum für Dioxine & persistente organische Verbindungen die Entwicklungen im Bereich der Umweltkontaminanten genau und arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung bestehender Analysemethoden zur Bestimmung von PFAS.

EU-Vorhaben zu PFAS in Lebensmitteln

Nachdem die EFSA im Jahr 2020 einen Gruppen-TWI (tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge) für die vier PFAS-Verbindungen

  • Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
  • Perfluoroctansäure (PFOA)
  • Perfluornonansäure (PFNA)
  • Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS)

veröffentlicht hat, befassten sich weitere Arbeiten auf EU-Ebene mit dieser Gruppe von Schadstoffen. 

Seit Dezember 2022 steht fest, dass in der EU erstmals Höchstgehalte für die vier prioritären PFAS in bestimmten Lebensmitteln in Kraft treten. Die Anpassungen gelten ab dem 1. Januar 2023.  Somit werden erstmals in der EU Höchstgehalte in bestimmten tierischen Lebensmitteln an Perfluoralkylsubstanzen erlassen. 

Darstellung 1: PFAS Einträge und Wege in Lebensmittel und Umwelt (z.B. Gewässer, Boden)

Schweiz - Update 2024:

Auf der Basis der Beurteilung der EFSA und der Einführung von EU-weit gültigen Höchstgehalten für PFAS in Lebensmitteln zieht die Schweiz mit.
Die Übergangsbestimmung zur Änderung vom 8. Dezember 2023 gilt nur bis zum 31. Juli 2024. Bis dahin dürfen Lebensmittel nach bisherigem Recht eingeführt und hergestellt und noch bis zum Abbau der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
Für untenstehende Lebensmittel tierischen Ursprungs gelten ab Februar 2024 Höchstwerte. Die Höchstwerte werden in Anlehnung an die Gesetzgebung der Europäischen Union EU für die vier prioritären Substanzen PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS und deren Summe festgelegt.

Die Höchstgehalte gelten für die Summe aus linearen und verzweigten Stereoisomeren, ungeachtet dessen, ob sie chromatografisch getrennt sind.
Für die Summe aus Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) werden Konzentrationsuntergrenzen auf Basis der Annahme berechnet, dass alle Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze bei 0 liegen.
Sofern der gesamte Fisch zum Verzehr bestimmt ist, gelten die Höchstgehalte für den gesamten Fisch. Die Höchstgehalte gelten nicht, sofern sie zur Herstellung von Beikost für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind.
Bei Produkten in Konservendosen wird die Analyse für den gesamten Konserveninhalt durchgeführt.

1 Diese Analysen werden in einem akkreditierten Labor innerhalb des Eurofins-Labornetzwerks durchgeführt. Die Liste ist nicht abschliessend.

Ausblick

Es ist anzunehmen, dass PFAS in Zukunft analog zu Dioxinen und PCB in den dauerhaften Fokus der Kontrollinstanzen rücken und die Risikobetrachtung für die Lebensmittel- und Futtermittelindustrie beeinflussen werden.
Trinkwasser: Die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) regelt bisher drei PFAS mit Höchstwerten: Je 0,3 µg/l für PFOS und PFHxS und 0,5 µg/l für PFOA. Aufgrund neuer Anforderungen bezüglich PFAS in der EU-Trinkwasserrichtlinie überprüft das BLV die TBDV-Höchstwerte. Diese werden voraussichtlich durch einen Höchstwert von 0,1 µg/l für die Summe von 20 ausgewählten PFAS ersetzt. Der neue Höchstwert soll in der Schweiz im Einklang mit der Umsetzung in der EU ab 2026 gelten.

Entsprechend der Empfehlung (EU) 2022/1431 der Kommission vom 24. August 2022 sollen die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Lebensmittelunternehmern in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 Lebensmittel auf das Vorkommen von PFAS überwachen und umfassendere Daten zur Überwachung von Perfluoralkylsubstanzen in Lebensmitteln ermitteln. Die Empfehlung berücksichtigt nicht nur die vier zuvor genannten prioritären PFAS der EFSA (PFOS, PFOA, PFHxS und PFNA)1, sondern auch eine Vielzahl weiterer PFAS1, die wir Ihnen durch unser Eurofins Netzwerk anbieten können. 

Die Empfehlung für ein Monitoring bezieht sich auf ein deutlich grösseres Spektrum an Lebensmitteln. Das Monitoring soll eine Vielzahl an Lebensmitteln abdecken, die den Verzehrgewohnheiten entsprechen, darunter Obst, Gemüse, stärkehaltige Wurzeln und Knollen, Pilze, Seetang, Getreide, Nüsse, Ölsaaten, Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel tierischen Ursprungs, alkoholfreie Getränke, Wein und Bier.

Wir freuen uns, die vom EURL geforderten Bestimmungsgrenzen für Babynahrung anbieten zu können.

Entwicklungen bei den Analysemethoden können die Regulierungsansätze der Behörden in Zukunft verändern. Solche Entwicklungen umfassen Verbesserungen der Messempfindlichkeit oder die Erweiterung der Anzahl analysierbarer Parameter für den gezielten Nachweis von PFAS.